Laut Bundesministeriums der Justiz wird unter Mediation eine außergerichtliche Streitbeilegung verstanden. Diese wird wie folgt definiert: „Die Mediation bietet Bürgerinnen und Bürgern der modernen Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Konflikte in einem transparenten Verfahren selbst aufzugreifen und mit Hilfe eines Mediators als neutralem Vermittler autonom zu lösen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Interessen der Parteien. Gegenüber einem auf die Bewertung der Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren hat die Mediation mithin den Vorteil, dass die Betroffenen selbst viel besser etwaige ökonomische oder persönliche Gesichtspunkte berücksichtigen und so die bestmögliche Lösung mit einem Maximum an Akzeptanz vereinbaren können.“ (vgl. www.bmj.de)
Eine Wirtschaftsmediation kann die Beilegung eines Konflikts mit Hilfe eines Mediators in allen wirtschaftlichen, betrieblichen und/oder auch arbeitsrelevanten Angelegenheiten bewirken.
Bei:
Allparteilichkeit: Der Mediator ist unabhängig und wird seine Allparteilichkeit während des gesamten Verfahrens streng wahren.
Autonomie: Die Konfliktparteien entscheiden selbst über Anfang und Ende der Mediation.
Freiwilligkeit: Die Konfliktparteien entscheiden sich freiwillig für das Mediationsverfahren. Nur so ist eine lösungsorientierte Zusammenarbeit möglich.
Friedenspflicht: Die Parteien verpflichten sich, auf Kampfmaßnahmen (gerichtliche Verfahren etc.) während der Mediation zu verzichten.
Kommunikation: Mediation fördert die Dialog-, Kooperations- und Gestaltungsfähigkeit der Konfliktparteien, so dass sie in die Lage versetzt werden, tragfähige Verständigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die Aufgabe des Mediators ist es, das Verständnis der Parteien für die Sichtweisen und Bedürfnisse der jeweiligen Gegenseite zu fördern.
Lösung: Die Parteien erarbeiten mit Hilfe des Mediators interessengerechte und zukunftsgerichtete Lösungen für alle Seiten.
Selbstverantwortung: Das bedeutet, dass alle Konfliktparteien für sich selbst einstehen und die Entscheidung nicht an einen Richter delegieren. Die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen ist dabei entscheidend.
Vertraulichkeit: Das Verfahren ist nicht-öffentlich (im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren), der Mediator ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Ergebnis: Das Ergebnis ist verbindlich und die schriftliche Vereinbarung ist einklagbar.
Konfliktlösung: Die Lösung des Konfliktes wird mit Hilfe des Mediators selbst erarbeitet. Dadurch entstehen zukunftsorientierte Lösungen, bei denen alle Seiten gewinnen.
Kosten- / Zeitersparnis: Kosten- und Zeitersparnis im Gegensatz zu langwierigen, teuren Gerichtsverfahren. Grundsätzlich werden die Kosten von den Teilnehmern gemeinsam getragen. Viele Rechtsschutzversicherungen tragen mittlerweile die Kosten der Mediation.
Nachhaltige Lösungen: Da die Parteien die Lösung selbst erarbeiten, stehen sie auch nachhaltig hinter dem Ergebnis.
Standpunkte, Interessen: Die Standpunkte, Interessen und Ziele aller Parteien werden angemessen berücksichtigt.
Selbstbestimmung des Verfahrens durch die Parteien: Die Wahl des Mediators, die Dauer des Verfahrens sowie der Inhalt und das Ergebnis werden durch die Parteien selbst bestimmt. Eine Mediation ist flexibel und unbürokratisch.
Vertraulichkeit: Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktparteien sichern sich Vertraulichkeit zu. So ist die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gesichert und die Gefahr von Rufschädigung oder Imageverlust durch eine öffentliche Gerichtsverhandlung besteht nicht.
Konflikten kann auch präventiv begegnet werden. Beispielsweise durch mediative Teamentwicklungen, welche das Verständnis im Team fördern, Problemquellen identifizieren und lösen und damit Konflikten vorbeugen.
Es werden verschiedene Methoden angewendet. Unter anderen: